Deutsches Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Bell Deutschland ein

23.06.2017, Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Das deutsche Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen Bell Deutschland eingestellt. Die im Juli 2014 verhängte Bussgeldentscheidung in der Höhe von EUR 100 Millionen ist damit hinfällig.

Das Bundeskartellamt hat mit heutigem Datum das Kartellverfahren gegen die Bell Deutschland Holding GmbH wegen unerlaubter Preiskoordinierungen in der deutschen Wurstwarenindustrie eingestellt. Die Bussgeldentscheidung und die ursprünglich verhängte Busse von EUR 100 Millionen sind damit hinfällig.

Mit dieser Entscheidung des Bundeskartellamts hat sich die Rechtsauffassung der Bell Food Group durchgesetzt, dass Bell Deutschland keinerlei Kartellvorwurf anzulasten war. Die Bell Food Group hatte diese Busse von Anfang an für sach- und rechtswidrig gehalten und entsprechend gegen den Entscheid des Bundeskartellamts Einspruch eingelegt. Es wurden aus denselben Gründen zu keiner Zeit Rückstellungen gebildet.

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